Umwelthaftung
Änderung des Umweltschadensgesetzes und weiterer Umweltrechtsvorschriften
Berlin, 11.08.2020. Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf eines Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften auf seiner Homepage veröffentlicht. Der Entwurf ist hier abrufbar.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltschadensgesetzes (USchadG) dient der praktikablen Umsetzung sowie der wirksamen Durchführung der durch Artikel 3 der Verordnung EU 2019/1010 in die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) eingeführten neuen Berichtspflichten Deutschlands an die Europäische Kommission.
Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf sowie den weiteren Gesetzesänderungen und -neuerungen finden sich im Entwurfsgesetzestext sowie in der Begründung zum Entwurf ab Seite 9.
Quelle: BMU