Aktualisiert
Aktualisierter Leitfaden zur Verwendung von Blei
Düsseldorf, 04.04.2024. Durch die weite Verbreitung von Blei u. a. in Metalllegierungen, besteht für viele Unternehmen Handlungsbedarf in der Kommunikation mit Kunden und Zulieferern. Auch hat die Verwendung von Blei Auswirkungen auf umwelt- und arbeitsschutzrelevante Prozesse und Anlagen.
Blei und die verschiedenen Rechtsgebiete
Die WirtschaftsVereinigung Metalle hat aktuell einen Leitfaden zu Blei in aktualisierter fünfter Auflage veröffentlicht. Er umfasst 28 Seiten.
Betrachtet werden die Vorgaben an den Einsatz von Blei aus der europäischen CLP- und der REACH-Verordnung und deren Folgen für das deutsche Störfallrecht und das Abfallrecht. Separat vorgestellt werden die immer strenger werdenden Regelungen im europäischen Arbeitsschutz, die ins deutsche Recht übernommen werden müssen sowie abschließend die Neuregelung für Trinkwasser-Installationen.
Betrachtet werden die Vorgaben an den Einsatz von Blei aus der europäischen CLP- und der REACH-Verordnung und deren Folgen für das deutsche Störfallrecht und das Abfallrecht. Separat vorgestellt werden die immer strenger werdenden Regelungen im europäischen Arbeitsschutz, die ins deutsche Recht übernommen werden müssen sowie abschließend die Neuregelung für Trinkwasser-Installationen.
Hilfreiches Kompendium
Dabei geht der Leitfaden auch kurz auf die historische Entwicklung der Regelungen ein, um zu verdeutlichen, dass in etlichen Fällen politische Kompromisse oder stärkere Differenzierungen erzielt wurden (z. B. Unterscheidung zwischen massivem Blei und Bleipulver kleiner 1 Millimeter). In allen Fällen wird erläutert, welche Vorgaben für wen gelten und ab wann sie greifen. Dadurch ist ein wertvolles Kompendium entstanden, das mit etlichen Verlinkungen auch zu weiteren Quellen führt.
Neue Blei-Grenzwerte
Die im Leitfaden auf Seite 27 angekündigte Änderung der Grenzwerte ist mittlerweile am 19.03.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden: Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate.
Quelle: WVMetalle, IHK FR, ergänzt.