Stoffverbote
Neue Regelungen für F-Gase in Kraft
Berlin, 04.04.2024. Seit 11.03.2024 sind zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form in Kraft.
Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.
Klimaschädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) abschaffen
Damit soll erreicht werden, dass die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt wird. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen – so das zuständige Bundesumweltministerium.
HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Nun greifen schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.
Produkte mit schädlichem Kältemitteln verboten
Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.
Ein- und Ausfuhr benötigt EU-Lizenz
Die neue Verordnung 2024/573 hat auch Auswirkungen auf der Im- und Export. So wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, eine Lizenz benötigt. Dies ist unabhängig von der Menge der Stoffe. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal der EU notwendig ist.
Weitere Informationen
Weitere hilfreiche Informationen zur F-Gase-Verordnung und den mit dieser Verordnung zusammenhängen Pflichten für Unternehmen und deren Personal sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abrufbar.
Quelle IHK Südlicher Oberrhein, verändert.