Ökodesign
Wichtig zu wissen ist, dass dieser delegierte Rechtsakt nur eine Produktkategorie betrifft, aber viele weitere geplant sind. So werden bis zum 30. Mai delegierte Rechtsakte zu einzelnen Produktkategorien konsultiert. So aktuell zum Beispiel die Ökodesign-Anforderungen an Kochgeräte und danach Anforderungen an Computer und Server. Wir raten betroffenen Unternehmen sich hier aktiv und frühzeitig einzubringen.
Vorgeschlagen wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, um Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte erheblich zu verbessern. Die neue Verordnung legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt fest. Für Produktgruppen mit ausreichend gemeinsamen Merkmalen sieht der Rahmen auch produktübergreifende Vorschriften vor.
Der Rahmen ermöglicht die Festlegung zahlreicher Anforderungen, u. a. in Bezug auf:
Überholung der Ökodesign Richtlinie - Europäische Union plant bisherige Regeln zu verschärfen
Brüssel, 16.05.2023. Die Europäische Kommission plant die bisherige Ökodesign Richtlinie von 2009 durch eine Verordnung zu ersetzen und hat dazu bereits letztes Jahr am 30. März 2022 einen Vorschlag vorgelegt.
Neue Regelungen im Bereich Ökodesign
In der aktuellen Diskussion um das deutsche Gebäudeenergiegesetz ist etwas untergegangen, dass die EU parallel an neuen Regelungen im Ökodesign Bereich arbeitet und mit einer Verordnung auf europäischer Ebene, deutsche Regelungen hinfällig würden. Der entsprechende Rechtsakt betrifft Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte.
Wichtig zu wissen ist, dass dieser delegierte Rechtsakt nur eine Produktkategorie betrifft, aber viele weitere geplant sind. So werden bis zum 30. Mai delegierte Rechtsakte zu einzelnen Produktkategorien konsultiert. So aktuell zum Beispiel die Ökodesign-Anforderungen an Kochgeräte und danach Anforderungen an Computer und Server. Wir raten betroffenen Unternehmen sich hier aktiv und frühzeitig einzubringen.
Anforderungen an Produkte
Der Kommissionsvorschlag für eine Ökodesign-Verordnung ist Schlüsselbestandteil des EU-Ansatzes für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte. Der Vorschlag stützt sich auf die aktuelle Ökodesign-Richtlinie, die im Moment nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt.
Vorgeschlagen wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, um Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte erheblich zu verbessern. Die neue Verordnung legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt fest. Für Produktgruppen mit ausreichend gemeinsamen Merkmalen sieht der Rahmen auch produktübergreifende Vorschriften vor.
Der Rahmen ermöglicht die Festlegung zahlreicher Anforderungen, u. a. in Bezug auf:
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Stoffe, die den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Recyclinganteil
- Wiederaufarbeitung und Recycling
- CO2- und Umweltfußabdruck
- Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses
Digitaler Produktpass
Der neue „digitale Produktpass“ enthält demnach Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten. Er soll Verbraucher(inne)n und Unternehmen helfen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen, Reparaturen und Recycling zu vereinfachen sowie die Transparenz hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Produkten zu erhöhen. Außerdem sollen die Produktpässe die Behörden bei der Durchführung von Prüfungen und Kontrollen unterstützen.
Mögliche Anpassungen und Kritik
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag im Umweltausschuss am 12. Januar 2023 diskutiert und eine Abstimmung für den 5. Juni 2023 angesetzt. Das Parlament wird die delegierten Rechtsakte voraussichtlich überarbeiten. Auch bewerten es manche Abgeordnete als kritisch, dass relativ viele Informationen im digitalen Produktpass frei zugänglich gemacht werden müssen. Es könnte auch sein, dass für manche Produkte angepasste Übergangsfristen gewährt werden.
Quelle: DIHK