Asbest

TRGS 519 zum Umgang mit Asbest angepasst

Berlin, 22.02.2020. Die Technische Regel Gefahrstoffe 519 „Asbest -Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ setzt seit vielen Jahren strenge Anforderungen an den Umgang mit asbesthaltigen Gebäuden, Produkten und Abfällen.
Im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl 2019, Seite 786-798 [Nr. 40] vom 17.10.2019 wurde eine Überarbeitung und Ergänzung der TRGS 519 veröffentlicht.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde die TRGS 519 damit insbesondere hinsichtlich folgender Punkte geändert und ergänzt:
  • Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix),
  • Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren
  • entsprechende Anpassungen im Text sowie neue Anlagen 7.1, 9 und 10.
Quelle: IHK Freiburg, gekürzt