2020

Rechtsänderungen im Umweltbereich 2020

42. BImSchV: Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Bis zum 19. August 2020: Anlagen, die zwischen dem 19. August 2011 und vor dem 19. August 2013 in Betrieb gegangen sind, müssen von einem öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüft werden.
Anwendung neues Fachmodul ab 01.01.2020: Das Modul enthält Festlegungen für Prüflaboratorien, die Ermittlungen im Bereich der 42. BImSchV „mikrobiologische Untersuchungen“ durchführen. Außerdem werden die Anforderungen an die Fachbegutachter, die die Kompetenznachweise prüfen und bewerten, festgelegt.

44. BImSchV: Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Änderung der Grenzwerte für Formaldehyd ab 01.01.2020 für Biogasanlagen: Neuanlagen 20 mg/m³, bestehende Anlagen 30 mg/m³

Elektro- und Elektronikgeräte: ElektroG, ElektroGGebV, RoHS

Änderung der Gebührenverordnung: Fünfte Änderungsverordnung zur Gebührenverordnung zum 01.01.2020, Anpassung der Gebührentatbestände.
RoHS- Anforderungen ab dem 01.03.2020: Elektrotechnische Produkte, die in der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion der Länder Russland, Belarus, Armenia, Kirgisien, Kasachstan) vermarktet werden, benötigen eine Konformitätsbestätigung. Damit müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte dem Technischen Reglement „EAWU TR 037/2016“ zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten entsprechen.

Batteriegesetz – BattG

Umwandlung Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) in ein herstellereigenes System nach § 7 BattG, voraussichtlich zum 01.01.2020

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Im Laufe des Jahres 2020: Änderung der Gebühren und Möglichkeit der Reduktion der Kehrhäufigkeit bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Fällen erkennbar rückstandsarmer Verbrennung

Strahlenschutz

Nachweise bis zum 31.12.2020: Bei bestehenden Genehmigungen für den Umgang mit hochradioaktiven Stoffen (HRQ) sind für den Notfall und geeignete Kommunikationsverbindungen nachzuweisen.

Abfallrecht/KrWG

Voraussichtlich bis zum 05.07.2020: Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Insbesondere neue Regelungen zur Produktverantwortung.

Verpackungsgesetz VerpackG

Im Laufe des Jahres 2020: Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes. Dies beinhaltet ein Verbot über das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern.

Chemikalienrecht/REACH

Informationsanforderungen und Klarstellungen für die Registrierung von Nanoformen von Stoffen ab 01.01.2020: Betroffen sind Unternehmen, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren, sowie nachgeschaltete Anwender.
Regelmäßige Fortschreibung der svhc-Liste im Januar und Juli des Jahres.

Trinkwasserverordnung

Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen gem. § 17 Abs. 7, ab 09.01.2020: Bei Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe oder Gegenstände im Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser verwendet und nur physikalische oder chemische Verfahren angewendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen. Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen, müssen aus dem Roh- oder Trinkwasser entfernt werden.
Die hier aufgelisteten Punkte sind eine Zusammenstellung einiger wichtigen zu erwartenden Rechtsänderungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle: DIHK, ergänzt.