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Pfandpflicht soll unabhängig der Getränkeart gelten
Berlin, 13.03.2020. Der Bundesrat hat sich aktuell dafür ausgesprochen, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen.Entsprechend dem Beschluss Drucksache 18/20, den die Länder Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten, soll die Getränkeart bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen. Eine Differnzierung nach dem Inhalt sei dem Verbraucher schwer zu kommunizieren und führe zu Fehlwürfen und mangelnder Akzeptanz des Systems.Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift.Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll nach dem Beschluss zum einen die erhöhte Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen sein, zum anderen sollen die aus den Flaschen gewonnen Rezyklate gut zu verwerten sein.Dem Handel soll eine ausreichende Übergangsfrist eingeräumt werden. Vor der Ausweitung der Pfandpflicht soll zudem eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung vorgenommen werden.Quelle: Bundesrat