Arbeitsschutz
Hinweise zum Arbeitsschutz während der Corona-Krise
Dortmund, 02.04.2020. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Unternehmen im Umgang mit SARS-CoV-2 auf ihrer Website Frage-Antwort-Kataloge an. Diese betreffen u. a. Fragen des Einsatzes von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, aber auch den Warentransport sowie abwassertechnische Anlagen.
Bitte beachten Sie zudem die hierzu erlassene Allgemeinverfügung zur befristeten Herstellung von Mittel zur Händedesinfektion durch Apotheken bis zum 31.08.2020.
Wichtiger Punkt ist dabei eine mögliche Knappheit von Schutzausrüstung durch Lieferengpässe. Bei Knappheit von Mitteln des Arbeitsschutzes (insbesondere Schutzmasken) und Lieferengpässen wird auf den möglichen Mehrfachgebrauch (unter bestimmten Umständen) von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken hingewiesen. Dazu verweist das FAQ unter Frage 5 u. a. auf Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Nach den Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gelten MNS und FFP-Masken ohne CE-Kennzeichen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, auch in Deutschland als verkehrsfähig.
Quelle: BAuA IHK Freiburg