Gruppenversicherung

Ist die Vermittlung einer Gruppenversicherung erlaubnispflichtig?

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022 kann, je nach Fallgestaltung, auch der Versicherte als Versicherungsvermittler eingestuft werden.
Der Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen ist ein etwa bei Unternehmen und Vereinen beliebtes Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beziehungsweise Mitgliedern einen unkomplizierten Versicherungsschutz zu ermöglichen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022 kann, je nach Fallgestaltung, auch der Versicherte als Versicherungsvermittler eingestuft werden. Die Konsequenzen sind weitreichend: Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsvermittlerinnen benötigen eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK), müssen sich im Versicherungsvermittlerregister unter www.vermittler register.info registrieren und unterliegen bestimmten Weiterbildungs-, Aufklärungs- sowie sonstigen Berufspflichten. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Leitfaden zu den Auswirkungen des EuGHUrteils auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen erarbeitet. Die Veröffentlichung hilft bei der Abgrenzung von echten Gruppenversicherungsund ähnlichen Verträgen und bietet anhand zahlreicher konkreter Beispiele praxisnahe Hinweise für die Gestaltung.
WAB