Gewerberecht
Frist zur Abgabe des Prüfungsberichts 2023
Die Frist zur Abgabe des Prüfungsberichts nach § 24 FinVermV für das Jahr 2023 endet am 31. Dezember 2024.
Wurden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung ausgeübt, muss zum gleichen Termin eine Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) abgegeben werden.
Alle Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater müssen eine entsprechende Erklärung der zuständigen Erlaubnisbehörde bis Fristende eingereicht haben.
Die Erklärungen / Prüfungsberichte können gerne an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: FAV-Pruefberichte@koeln.ihk.de