Ihre IHK
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Köln ist bemüht, ihre Website www.ihk.de/koeln bzw. ihk-koeln.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Dies geschieht im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.ihk-koeln.de bzw. www.ihk.de/koeln.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der IHK Köln wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24-Verbunds an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. So werden die technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Auf Artikel-Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert sowie die vorhandenen Bilder und Grafiken weitgehend mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
- Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einer Seite gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
- PDF-Dokumente sind nicht immer barrierefrei. Es kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. Juli 2021 erstellt und am 27. März 2023, am 31. Oktober sowie am 13. November 2024 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular. Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Ombudsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.ihk-koeln.de bzw. www.ihk.de/koeln keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855 3451. Per E-Mail erreichen Sie die Ombudsstelle unter der Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de. Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik.