„Der Vorschlag überschätzt den unternehmerischen Einfluss“
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der Unternehmen künftig verpflichten soll, die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt zu prüfen und mögliche Verstöße auszuräumen – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wird die Richtlinie umgesetzt, müsste das deutsche Lieferkettengesetz, das erst 2023 in Kraft tritt, nachgebessert werden. Experten warnen, der Vorschlag gehe an der Realität der Betriebe vorbei.