Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
- 1. Wer unterliegt der Erlaubnispflicht?
- 2. Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht?
- 3. Wer kann eine Erlaubnisbefreiung beantragen?
- 4. Wie kann ich eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung beantragen?
- 5. Wer muss sich im Vermittlerregister eintragen lassen?
- 6. Welchen Pflichten habe ich als Versicherungsvermittler/-berater?
- 7. Wie können Verstöße gemeldet werden?
1. Wer unterliegt der Erlaubnispflicht?
Ungebundene Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter/ Mehrfachagenten und Versicherungsmakler) sowie Versicherungsberater unterliegen der Erlaubnispflicht. Ausführliche Informationen zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht finden Sie hier:
2. Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht?
Produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Versicherungen nur als Nebenleistung zur Hauptleistung vermitteln (z. B. Autohäuser), können einen Antrag auf Erlaubnisbefreiung stellen.
Gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter), die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, benötigen keine Erlaubnis, müssen sich aber von ihrem Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Annexvermittler, Vermittler in Nebentätigkeit (z. B. Optiker, die eine Brillenversicherung vermitteln) unterliegen nicht der Erlaubnispflicht und auch nicht der Registrierungspflicht.
Ausführliche Informationen zu den genannten Vermittlertypen finden Sie hier:
3. Wer kann eine Erlaubnisbefreiung beantragen?
Produktakzessorische Versicherungsvermittler können bzw. müssen ein Antrag auf Erlaubnisbefreiung stellen und werden im Vermittlerregister eingetragen. Ausführliche Informationen über die produktakzessorische Versicherungsvermittlung finden Sie hier:
4. Wie kann ich eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung beantragen?
Sie können die Anträge bei uns per E-Mail einreichen. Bitte beachten Sie zuvor, dass die IHK Berlin nur zuständig für den Antrag ist, wenn Ihr gewerblicher Hauptsitz in Berlin liegt. Alle Antragsformulare für Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterberater finden Sie hier:
5. Wer muss sich im Vermittlerregister eintragen lassen?
Ungebundene und gebundene Versicherungsvertreter, Versicherungsberater sowie produktakzessorische Versicherungsvermittler sind registrierungspflichtig und müssen sich unmittelbar nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen. Ausführliche Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier:
6. Welchen Pflichten habe ich als Versicherungsvermittler/-berater?
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater unterliegen einer Weiterbildungspflicht von 15 Zeitstunden im Jahr. Zudem sind die Informationspflichten, Offenlegungspflichten, Impressumspflichten sowie weitere Pflichten zu beachten. Ausführliche Informationen zu den Pflichten finden Sie hier:
- Weiterbildungspflicht
- Informationspflichten
- Offenlegungspflichten
- Impressumspflichten
- Geldwäscheprävention
- Cyber-Abwehrpflichten und ITK-Anforderungen
7. Wie können Verstöße gemeldet werden?
Die IHK Berlin ist die Aufsichtsbehörde für Berliner Versicherungsvermittler und -berater. Der IHK Berlin können im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes mögliche und tatsächliche Verstöße gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 ergangenen Vorschriften gemeldet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Erkenntnisse zu fehlenden Weiterbildungsmaßnahmen, Mängel der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse oder der Sachkunde für die Versicherungsvermittlung. Ausführliche Informationen zur Meldung von Verstößen finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Richtlinie (EU) 2016/97
Gewerbeordnung (GewO)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Richtlinie (EU) 2016/97