Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Impressumspflichten für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater


1. Welche Impressumspflichten gelten?

Seit dem 14.5.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten, das das Telemediengesetzt (TMG) ablöst.
Insbesondere soll das Digitale-Dienste-Gesetz die seit dem 17.2.24 geltenden europäischen Digital Services Act ergänzen. Die Digital Services Act ist ein Gesetz mit dem Ziel der europaweiten Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet. Dabei sieht es umfangreiche Pflichten für Online-Dienste vor, welche das DDG nun auf nationaler Ebene inhaltlich ausgestaltet. 
Durch das neue Gesetz erfolgt keine inhaltliche Änderung zum TMG. Das DDG führ jedoch den Begriff Telemediendienst ein, welcher den im TMG verwendeten Begriff digitale Dienste ablöst.
  • Angaben zur Aufsichtsbehörde
Es wird verlangt, dass Anbieter von geschäftsmäßigen Telemediendiensten Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Telemediendienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf (§ 5 Absatz 1 Nummer 3 DDG).
  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und ungebundene Versicherungsvertreter) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO bzw. § 34d Absatz 2 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben.
  • Angabe der aktuell zuständigen IHK/Aufsichtsbehörde 
Es bedarf den Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal der aktuell zuständigen IHK als Aufsichtsbehörde.
  • Angaben weiterer Aufsichtsbehörden
Wenn Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Inhaber weiterer Erlaubnisse (wie z. B. von Erlaubnissen nach §§ 34c, f, i GewO) sind, ist die Angabe auch der für diese weiteren Erlaubnisse aktuell zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich.
  • Angabe von Registernummer und Registernamen
Unternehmen, die im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sind zudem zur Angabe der diese Register betreffenden Registernummern und Registernamen im Internet-Impressum verpflichtet (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG).
Die Verpflichtung gilt auch für ausländische Anbieter, soweit entsprechende Register und -nummern vorhanden sind.
  • Angaben zum Vermittlerregister
Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters und die Registrierungsnummer.

2. Gelten die Impressumspflichten für produktakzessorische Vermittler?

Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 6 GewO befreien lassen können. Auch sie müssen in ihrem Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.

3. Gelten die Impressumspflichten für gebundene Versicherungsvertreter?

Grundsätzlich nicht betroffen sind die gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34 d Absatz 7 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34d Absatz 8 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO unterliegen, wenn sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 34 d Absatz 7 Nummer 1 und Absatz 8 GewO betätigen.

4. Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?

Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer. 
Bei einer Verlegung der gewerblichen Hauptniederlassung in einen anderen IHK-Bezirk wechselt die Zuständigkeit zu der IHK, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung verlegt wurde. Das Impressum ist  entsprechend zu aktualisieren.

5. Welche Angaben sind noch erforderlich?

  • Weitere Informationen nach § 5 Absatz 1 Nr. 5a bis c DDG
In Bezug auf Versicherungsvermittler empfehlen wir, das Internet-Impressum um die in § 5 Absatz 1 Nr. 5 a bis c DDG genannten Angaben zu ergänzen. Zwar fallen Versicherungsvermittler und -berater nicht unter die in§ 5 Abs. 1 Nr. 5 a bis c TMG genannten Richtlinien, allerdings empfehlen wir aufgrund von Rechtsprechung wie etwa dem Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2010 (Az.: 103 O 25/10) eine Ergänzung um diese Angaben.
Danach sind  die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind, mitzuteilen. Diese sind im Einzelnen:   
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater,                                                                                 
§§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG),                         
§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),                                               
  • Informationen über das Streitbeteiligungsverfahren
Unternehmer, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Personen beschäftigt haben und eine Website unterhalten, sind verpflichtet, den Verbraucher auf der Website leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). 
Zudem müssen Unternehmer, die eine Webseite betreiben und sich zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren verpflichtet haben oder durch Gesetz dazu verpflichtet sind, auf der Website leicht zugänglich, klar und verständlich auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten. Das Bundesjustizministerium stellt unter folgendem Link eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung.

6. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung

Das Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung im Vermittlerregister:
 Mustermann Versicherungsvertreter GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Berlin
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin, www.ihk-berlin.de
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO nach erteilter Erlaubnisbefreiung und Registrierung im Vermittlerregister:

Autohaus Hans Müller e.K.
Musterstraße 16, 12345 Berlin
Telefon: (030)123456
Telefax: (030) 123456
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRA 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 6 GewO, Aufsichtsbehörde: Industrie und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin, www.ihk-berlin.de
Zuständige Berufskammer:  Industrie und Handelskammer Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO (produktakzessorisch); Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung
§§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 48 b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Allgemeine Informationen zur Impressumspflicht im Internet nach dem Telemediengesetz (TMG) finden Sie beim für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Leitfaden zur Impressumspflicht) auf dessen Website (www.bmjv.de)
Rechtsgrundlagen:                                                                                                                        
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) 
Gewerbeordnung (GewO)       
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 
Telekommunikationsgesetz (TKG) 
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                           
Telemediengesetz (TMG) (Außer Kraft!)
  

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