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VR China: Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland
Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen.
Voraussetzung ist, dass die Reise den folgenden Zwecken wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundschaftsbesuch sowie Transit dient. Der Aufenthalt darf maximal 15 Tage nach Einreise in die Volksrepublik China betragen.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland per E-Mail berlin_visa@csm.mfa.gov.cn oder telefonisch unter 030-27588 572 (Montag bis Freitag 9:30-11:30, 14:30-16:30, ausser Feiertagen).
Quelle: Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland