EU-Entwaldungsverordnung

Neues zur Umsetzung der EUDR

Die mit der Umsetzung und Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weist auf aktuelle Entwicklungen hin.
  • Die EU-Kommission hat am 2.Oktober 2024 eine Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung um zwölf Monate vorgeschlagen. Das Europäische Parlament sowie der Rat der Europäischen Union müssen diesem Vorschlag noch zustimmen. Es liegen noch keine Informationen darüber vor, wann über die Verschiebung abgestimmt wird. Inhaltlich soll sich an der EUDR nichts ändern.
  • Im EU-Informationssystem können alle Marktbeteiligten künftig ihre Sorgfaltserklärungen digital einreichen. Laut EU-Kommission wird die offizielle Registrierung der Unternehmen in der finalen Version des EU-Informationssystems Anfang November 2024 möglich sein. Ab dem 2. Dezember 2024 sollen alle Marktbeteiligten ihre ersten Sorgfaltserklärungen einreichen können. Wer sich bereits jetzt mit dem System vertraut machen und den Prozess der Registrierung sowie die Abgabe der Sorgfaltserklärung probeweise durchlaufen möchte, kann dies ab sofort tun. Die EU-Kommission hat dafür eine Trainingsumgebung geschaffen.
  • Die EU-Kommission hat ihr Informationsangebot im Internet erweitert: Guidance Document (Leitfaden), Neue FAQs (3. Version), Strategic Framework for Cooperation (Strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit), Informationen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Faktencheck zur EUDR – Mythen versus Realität.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Entwicklung (BLE)
Hier haben wir für Sie ausführliche Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung zusammengestellt.