Zollanmeldungen
Neuerungen ATLAS-Ausfuhr
Seitens der Generalzolldirektion wurden Änderungen für das Datenfeld „Referenznummer/UCR“ in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA+) sowie die Anpassung des Layouts von Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV) bekannt gegeben.
Datenfeld „Referenznummer/UCR“
Derzeit ist die Angabe des Datenfeldes „Referenznummer/UCR“ in der IAA+ aufgrund unzutreffender Plausibilitätsprüfungen technisch verpflichtend.
Gem. ATLAS – Info 0645/24 ist beabsichtigt, diese Verpflichtung mit dem ATLAS 10.1.2 Wartungsfenster 03 vom 28.09.2024 aus der IAA+ zu entfernen. Bis zur Umsetzung ist das Datenfeld „Referenznummer/UCR“ beispielsweise mit der Nummer des Beförderungspapiers, der Rechnungsnummer oder Vergleichbarem zu füllen.
Gem. ATLAS – Info 0645/24 ist beabsichtigt, diese Verpflichtung mit dem ATLAS 10.1.2 Wartungsfenster 03 vom 28.09.2024 aus der IAA+ zu entfernen. Bis zur Umsetzung ist das Datenfeld „Referenznummer/UCR“ beispielsweise mit der Nummer des Beförderungspapiers, der Rechnungsnummer oder Vergleichbarem zu füllen.
Anpassung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) und des Ausgangsvermerkes (AGV)
Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo 0526/23 wurde bekanntgegeben, dass die EU-Kommission zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments vorsieht.
Für die Nutzung des Betriebskontinuitätsverfahrens sind einheitliche UZK-konforme Druckausgaben (Layouts) vorgesehen. Diese Druckausgaben werden genutzt, um in Deutschland das ABD auch außerhalb eines Ausfalls der elektronischen Systeme weiterhin zur Verfügung stellen zu können. D.h. das ABD darf auch bei Übermittlung einer elektronischen Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig.
Das ABD wird wie bisher mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) in Form eines PDF-Dokuments an die Teilnehmer übermittelt.
Der AGV wird ebenfalls wie bisher auch nach Bestätigung des Ausgangs der Ausfuhrsendung an den Teilnehmer zusammen mit der Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) als PDF-Dokument übermittelt.
Mit dem Wartungsfenster 03 werden die neuen Druckausgaben zum ABD und AGV zunächst in den Probe- und Zertifizierungsbetrieb überführt. Mit dem Wartungsfenster 04 zum 23.11.2024 folgt die Umstellung auch für den Echtbetrieb. Die selbe Zeitschiene gilt für das Versandbegleitdokument im Layout der NCTS Phase 5.
Weitere Infos sowie die Musterdokumente finden Sie in der ATLAS – Info 0637/24.
Für die Nutzung des Betriebskontinuitätsverfahrens sind einheitliche UZK-konforme Druckausgaben (Layouts) vorgesehen. Diese Druckausgaben werden genutzt, um in Deutschland das ABD auch außerhalb eines Ausfalls der elektronischen Systeme weiterhin zur Verfügung stellen zu können. D.h. das ABD darf auch bei Übermittlung einer elektronischen Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig.
Das ABD wird wie bisher mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) in Form eines PDF-Dokuments an die Teilnehmer übermittelt.
Der AGV wird ebenfalls wie bisher auch nach Bestätigung des Ausgangs der Ausfuhrsendung an den Teilnehmer zusammen mit der Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) als PDF-Dokument übermittelt.
Mit dem Wartungsfenster 03 werden die neuen Druckausgaben zum ABD und AGV zunächst in den Probe- und Zertifizierungsbetrieb überführt. Mit dem Wartungsfenster 04 zum 23.11.2024 folgt die Umstellung auch für den Echtbetrieb. Die selbe Zeitschiene gilt für das Versandbegleitdokument im Layout der NCTS Phase 5.
Weitere Infos sowie die Musterdokumente finden Sie in der ATLAS – Info 0637/24.