CBAM: CO2 Grenzausgleichsabgabe
Seit dem 1. Oktober 2023 müssen Importeure in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, neue Meldepflichten beachten.