Leitfaden "Betriebliche E-Mobilität"

Die wichtigsten Anwendungsfälle auf einen Blick
In ihrem Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.
Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.

IHK-Zertifikatslehrgang Betriebliches Mobilitätsmanagement

Ab dem Herbst bietet die IHK Akademie Südlicher Oberrhein in Freiburg den Zertifikatslehrgang “Betriebliche:r Mobilitätsmanager:in” an. In diesem Lehrgang wird vermittelt, wie betriebliche Mobilität nachhaltig und kostengünstig umgesetzt werden kann.
Quelle: DIHK, Stand 07/24
Das RegioWIN-Projekt Zukunft.Raum.Schwarzwald wird von der Europäischen Kommission und dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium gefördert. In dem bis 2028 laufenden Projekt wird ein Innovationsnetzwerk in Südbaden aufgebaut, das insbesondere die Unternehmen im ländlichen Raum einbezieht.
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