Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Südlicher Oberrhein bemüht sich, ihre Internetseite () barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website https://www.ihk.de/freiburg als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Der Webauftritt der IHK Südlicher Oberrhein wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht-barrierefreie Inhalte (keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und/oder keine Erläuterungen in Leichter Sprache) finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
PDF-Dokumente und Formulare
Unsere PDF Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formulare zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@freiburg.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.
Publikationen
Unsere Fachpublikationen sind derzeit nicht barrierefrei.
Bei Fachpublikationen die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@freiburg.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.
Videos
Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.09.2020 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ihk.de/freiburg auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Tel.: (0761) 3858-0
Fax: (0761) 3858-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.ihk.de/freiburg unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung zu geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung 23
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
70429 Stuttgart
E-Mail: ueberwachungstelle@drv-bw.de
Telefon: 0711-848-23601
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.