Förderprogramm für Betriebliches Mobilitätsmanagement

Mit B2MM verfolgt das Ministerium für Verkehr das Ziel, die verkehrsbedingten Umweltbelastungen durch die Förderung eines Mobilitätsmanagements in Unternehmen zu verringern. Das Land fördert hierzu Konzepte, Analysen, Studien und Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verlagerung oder Effizienzsteigerung von Verkehrsströmen von und zu Betriebs- und Behördenstandorten beitragen.
Unternehmen werden dabei unterstützt, Mobilitätskonzepte zu entwickeln und Mobilitätsangebote für ihre Beschäftigten zu schaffen.
Neue Förderrichtlinien treten am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2024.
Die Förderhöhen bleiben unverändert.
Die neuen Förderrichtlinien und die aktualisierten Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm B²MM .