Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Mit dem Programm „Unternehmen machen Klimaschutz“ und einem Fördervolumen von rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Umsetzung von systematischem und strukturiertem unternehmerischen Klimaschutz und der Reduzierung von Treibhausgasen. Das Förderprogramm ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg. Gegliedert ist das Programm in zwei Bausteine:
  • Beratungsförderung
  • Investitionsförderung
Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Trans­formationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einspar­möglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.
Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro.
Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.
Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können jeweils bis zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, ebenfalls über das Antragsformular.
(Quelle: Land Baden-Württemberg, gekürzt)