Informationsveranstaltung ADR RID 2025
Die Gefahrgutvorschriften für den Straßen- und Schienenverkehr (ADR/RID) unterliegen einem zweijährigen Änderungsrhythmus. Auch für das Jahr 2025 sind wieder eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden, die für an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligte Unternehmen von Bedeutung sind.
Um betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die kommenden Änderungen einzustellen, laden wir ein zu einer Informationsveranstaltung am 17. Dezember 2024.
Themen sind u. a. Änderungen/Neuerungen in folgenden Bereichen:
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UN-Tabelle/1.000 Punkte-Tabelle/Übergangsvorschriften
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Sondervorschriften/Aufbewahrungsort Begleitpapiere/
Inhalt Beförderungspapier -
Verpackungsanweisungen/Kennzeichnungsvorschriften
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Bau- und Prüfvorschriften für bestimmte Fahrzeuge und Tanks
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Verantwortlichkeiten