Schulungen für Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden (Schulungspflicht). Geregelt wird der Gefahrguttransport insbesondere durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Unter anderem besteht bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer. Die Erst- und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer erfolgt im Rahmen einer von der Handelskammer Bremen anerkannten Schulung mit einer anschließenden Prüfung. Den Schulungen wird der als Verwaltungsvorschrift erlassene Kursplan der Handelskammer Bremen zugrunde gelegt.
Das Statut der Handelskammer Bremen betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und die Kurspläne können bei der Handelskammer Bremen angefordert werden.
Schulungssystem

Gefahrgutfahrerschulung
Bausteinsystem nach Kap. 8.2. ADR
Erstschulung
Auffrischungsschulung
Basiskurs (BK)
(Stück- und Schüttgutbeförderung)
besteht aus nur einem Kurs für alle
schulungspflichtigen Fahrzeugführer
18 UE* Theorie und
1 UE praktische Übungen
Prüfung: 45 Min. (30 Fragen)
8 UE Theorie
4 UE praktische Übungen
Prüfung: 30 Min. (15 Fragen)
Aufbaukurs Tank (AKT)
(Tankfahrzeugbeförderung)
in Verbindung mit Basiskurs
12 UE Theorie und
1 UE praktische Übungen
Prüfung: 45 Min. (24 Fragen)
Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)
(explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)
in Verbindung mit dem Basiskurs
gültig für die Klasse 1
8 UE
Prüfung: 30 Min. (15 Fragen)
Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)
(radioaktive Stoffe)
in Verbindung mit dem Basiskurs
oder in Verbindung mit dem Basiskurs und dem Aufbaukurs Tank
gültig für die Klasse 7
8 UE
Prüfung: 30 Min. (15 Fragen)
* UE= Unterrichtseinheit (1UE = 45 Min.)
Auffrischungskurse für Gefahrgutfahrer
Die Auffrischungsschulung muss in Intervallen von fünf Jahren wiederholt werden. Die Auffrischungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen.
Prüfungen:
Durchführung der Prüfungen
Die Handelskammer Bremen setzt Zeit und Ort der Prüfung fest, grundsätzlich erfolgt die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters. Die Prüfung wird von der Handelskammer Bremen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr für Basiskurs und Auffrischungsschulung beträgt 70 Euro, für Prüfungen nach Aufbaukursen 54 Euro und für Wiederholungsprüfungen 62 Euro.
Prüfungsdauer
  • Basiskurs: 45 min
  • Aufbaukurs: Tank: 45 min
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 min
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 min
  • Auffrischung: 30 min
Wiederholungsprüfungen
Die Handelskammer Bremen lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne nochmalige Schulung zu.
ADR-Schulungsbescheinigung:
Form und Inhalte der Schulungsbescheinigung für Führer von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schulungsbescheinigung) sind verbindlich vorgegeben. Die Vorderseite der Schulungsbescheinigung enthält neben einer Bescheinigungsnummer, die persönlichen Daten des Fahrzeugführers einschließlich eines Fotos und der eigenhändigen Unterschrift, den Namen der ausstellenden Stelle sowie das Ablaufdatum der Bescheinigung. Die Rückseite der Schulungsbescheinigung weist getrennt nach „In Tanks“ sowie „ausgenommen in Tanks“ die Gefahrgutklassen aus, für die die Bescheinigung gültig ist bzw. für die der Fahrzeugführer geschult und geprüft wurde. Auf Vorder- und Rückseite befinden sich Sicherheitselemente.
Ausstellen der ADR-Schulungsbescheinigung
Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt oder erweitert die Handelskammer Bremen die ADR-Schulungsbescheinigung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren.
Verlängerung der Gültigkeit
Die Auffrischungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Schulungsbescheinigung wird um fünf Jahre verlängert.
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