Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport
Im Bereich des Verkehrs bzw. des Transportes von Gütern oder Personen sind sehr viele nationale Gesetze und Verordnungen sowie zahlreiche europäische Rechtsnormen zu beachten. Hier haben wir für einige Bereiche die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und damit in Verbindung stehende offizielle Verlautbarungen zusammengestellt. Die Auflistung erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit noch auf jederzeitige Aktualität.
1. Allgemeines
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
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Regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr, die Aufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und andere Themen. |
Handelsgesetzbuch – Vierter Abschnitt – Frachtgeschäft (HGB)
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Relevant für Frachtführer, Spediteure, Verlader. Regelt auch den Transport von Umzugsgut oder Haftungsfragen im kombinierten Verkehr.
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Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
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Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
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Fahrerlaubnisverordnung
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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
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Übereinkommen vom 19.05.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Relevant bei allen grenzüberschreitenden Transporten durch Frachtführer/Spediteure
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Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog Straßenverkehr BKatV)
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Landverkehrsabkommen Schweiz – EU
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Regelt die Rahmenbedingungen des gegenseitigen Zugangs zum Personen- und Güterverkehr auf der Straße und der Schiene
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Richtlinie 96/53/EG
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Richtlinie zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der EU sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr
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Richtlinie (EU) 2020/1057
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Änderungsrichtlinie aus dem Mobilitätspaket I zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG
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2. Sozialvorschriften: Lenk- und Ruhezeiten und (digitales) Kontrollgerät
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Verordnung (EU) 2020/1054
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Änderungsverordnung aus dem Mobilitätspaket I zur Anpassung der VOen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
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Verordnung (EG) Nr. 561/2006
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Rechtsgrundlage der EU-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) |
Verordnung (EU) Nr. 165/2014
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Rechtsgrundlage des Kontrollgerätes zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten |
Verordnung (EG) Nr. 2135/98
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Verordnung über die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers
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Verordnung (EG) Nr. 581/2010
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Konkretisiert die Auslesefristen von Fahrerkarte und Fahrtenschreiber |
Richtlinie 2006/22/EG
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Auch als „Kontrollrichtlinie“ bezeichnet – macht konkrete Angaben zu der Überwachung der Sozialvorschriften |
Richtlinie 2002/15/EG
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„Arbeitszeitrichtlinie“ für Personen, die Fahrtätigkeiten im Straßenverkehr ausüben (gilt für abhängig Beschäftigte uns für Selbstständige/Unternehmer) |
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
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Setzt die EU-Sozialvorschriften in deutsches Recht um und regelt die damit in Zusammenhang stehende Ordnungswidrigkeiten |
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
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Beinhaltet erweiterte nationale Vorschriften und konkretisiert das FPersG (Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen) und regelt Sonderregelungen der Sozialvorschriften im Personenverkehr |
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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Allgemeine Regelungen für alle Arbeitnehmer (und Scheinselbstständige), Spezialparagraph 21a für alle abhängig im Straßenverkehr Beschäftigten. Umsetzung der RiLi 2002/15/EG |
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)
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Gesetz zur Umsetzung der RiLi 2002/15/EG, dabei nur die Teile, die noch nicht durch den § 21a des ArbZG umgesetzt wurden. Geltungsbereich: Selbstständige Fahrer, die nicht scheinselbstständig im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im gewerblichen Personenverkehr tätig sind
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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Im Bereich der Sozialvorschriften sind insbesondere die Paragraphen 57a und 57b von Relevanz. Im 57a geht es um den sogenannten „Fahrtschreiber“ und die Einbaupflichten, im 57b werden die Prüfpflichten rund um Kontrollgeräte und „Fahrtschreiber“ konkretisiert
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Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Rechtsvorschriften
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Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, abgestimmt zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder
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Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
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Für Verstöße gegen die fahrpersonalrechtlichen Vorgaben wurde vom „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ ein Katalog erarbeitet, der den einzelnen Verstößen entsprechende Buß- und Verwarnungsgelder zuordnet. Darin finden Sie auch einige Berechnungsbeispiele
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3. Markt- und Berufszugang Personen- und Güterverkehr
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Verordnung (EU) 2020/1055
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Änderungsverordnung aus dem Mobilitätspaket I zur Anpassung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012
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Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
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Teil des sogenannten „Road Package“: Festlegung der Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers. |
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
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Teil des sogenannten „Road Package“: Festlegung der Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. |
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
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Teil des sogenannten „Road Package“: Festlegung der Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt. |
Verordnung (EU) 2016/403
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Diese Verordnung enthält die sogenannte Todsündenliste, die die Schwere diverser Verstöße gegen (straßen-) verkehrsrechtliche Vorschriften kategorisiert, die zur Aberkennung der persönlichen Zuverlässigkeit der im Verkehrsunternehmen verantwortlichen Personen führen können. |
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
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Relevant für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs.
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Freistellungsverordnung PBefG (Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, FrStllgV)
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Listet die Beförderungen auf, die (auch) vom Personenbeförderungsgesetz ausgenommen sind.
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Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
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Relevant für Omnibusunternehmen und Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
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Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
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Enthält Regelungen zu CEMT-Genehmigungen und bilateralen Genehmigungen sowie zur Durchführung von Kabotagefahrten.
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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
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Relevant für Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
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4. Berufskraftfahrerqualifikation
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Richtlinie 2022/2561
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Regelt die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr.
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Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
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Nationale Umsetzung der Richtlinie
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Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
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Anwendungshinweise der obersten Bundes- und Länderbehörden
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Die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht enthalten Hinweise zur Auslegung der Rechtsgrundlagen und sind insbesondere bei der Auslegung von Ausnahmetatbeständen (zum Beispiel zur “Handwerkerklausel” – Stichwortliste am Ende des Dokumentes) hilfreich
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5. Maut
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)
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Ersetzt das alte Autobahnmautgesetz und enthält die Grundlagen für eine Maut auf Bundesstraßen
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Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-MautV)
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6. Sonstige
Thema bzw. Rechtsgrundlage | Inhalt bzw. Erläuterung |
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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ADSp
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Die ADSp sind die relevantesten AGBs in der Verkehrswirtschaft zur Vereinbarung von HGB-ergänzenden und-abweichenden Regelungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB - BSK)
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
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