Stromverbrauch
Individuelle Netzentgelte: Bundeskabinett beschließt Ausnahmen für 7000h-Regelung
COVID-19-Pandemie: Verfehlen individueller Netzentgelte in 2020
Berlin, 13.07.2020. Vielen Unternehmen erfahren durch die COVID-19-Pandemie Produktions- und Umsatzrückgänge. Damit einhergehend ist auch ein vorrübergehend veränderter Stromverbrauch, der dazu führt, dass betroffene Unternehmen Gefahr laufen für das Jahr 2020 die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte zu verfehlen.
Bundeskabinett-Beschluss & zentrales Beschlussziel
Um dies zu vermeiden, hat das Bundeskabinett die „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“ (PDF, 121 KB) beschlossen.
Zentrales Beschlussziel ist die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Bandlastkunden im Jahr 2020, wenn die Voraussetzungen dafür 2019 erfüllt waren. Denn aufgrund der Corona-Pandemie erreichen viele Unternehmen die geforderten 7000 oder mehr Betriebsstunden nicht. Der DIHK hatte sich vorab für eine solche Übergangsregelung eingesetzt und im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf Stellung genommen .
Zentrales Beschlussziel ist die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Bandlastkunden im Jahr 2020, wenn die Voraussetzungen dafür 2019 erfüllt waren. Denn aufgrund der Corona-Pandemie erreichen viele Unternehmen die geforderten 7000 oder mehr Betriebsstunden nicht. Der DIHK hatte sich vorab für eine solche Übergangsregelung eingesetzt und im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf Stellung genommen .
Weitere Beschlussziele
Weitere durch die Verordnung geregelte Aspekte betreffen die Vermeidung von Netzentgelten bei technisch bedingten Stromtransiten und den Abbau des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Netzanschlussverträgen, um eine digitale Vertragsabwicklung zu ermöglichen.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: DIHK
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: DIHK