BIK Förderung

BIK-Förderung - Frist für Skizzeneinreichung 2024

Berlin, 31.10.2024. Die Skizzeneinreichung für die erste Runde der "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BIK) ist noch bis Ende November 2024 möglich.

Das BIK Förderprogramm

Das Förderprogramm "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BIK) ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung am 30. August 2024 in Kraft getreten und ist noch gültig bis zum 31. Dezember 2030. Es gibt zwei Kategorien für förderfähige Projektideen:
  • Modul 1 (Dekarbonisierung der Industrie) beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
  • Modul 2 (Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS) beim Projektträger Jülich (PtJ)

Förderaufrufe

Der erste Förderaufruf läuft seit dem 30. August. Bis zum 30. November 2024 können noch Projektskizzen für die Förderung im Rahmen des BIK eingereicht werden. Weitere Förderaufrufe sollen jährlich folgen.

Informationen und Links

Alle Informationen zur BIK und zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie unter https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/

Info-Webinare zu Modul 1 + 2

Außerdem sind die Aufnahmen der Workshops für beide Module der Förderung online abrufbar:
Quelle: DIHK