EU-Verordnung

Net Zero Industry Act tritt in Kraft

Berlin, 29.06.2024. Die europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung, besser bekannt als „Net Zero Industry Act“, kurz NZIA, ist in Kraft getreten. Der NZIA stellt die Weichen für mehr europäische Produktion von Netto-Null-Technologien, beispielsweise in den Bereichen Solar, Wind, Batterien und Elektrolyseuren. Erklärtes Ziel des NZIA ist, dass bis 2030 pro Jahr mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU an diesen Technologien in der EU produziert werden sollen.

Stimmen aus dem BMWK

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Der Net Zero Industry Act ist ein Booster für die Produktion von Netto-Null-Technologien in Deutschland und Europa. Er ist ein Gesetz für Beschleunigung, Bürokratieabbau und mehr Investitionen. Im Bereich der Erneuerbaren Energien sind jetzt auch europäisch alle Zeichen auf „go“ gestellt: für die Produktion in Europa und die Energiewende. Mit dem NZIA schaffen wir Planbarkeit für den Ausbau von Produktionskapazitäten, stärken Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz und erhöhen so unsere Wirtschaftssicherheit. Wir wollen den NZIA jetzt so schnell wie möglich umsetzen, um der Industrie möglichst bald die notwendigen Impulse für den Produktionshochlauf der Netto-Null-Technologien zu geben.“

Einigung nach langen Beratungen

Dem Beschluss zum NZIA gingen zwölf Monate intensiver Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlaments und dem Rat voraus. Die Bundesregierung hat sich stark in die Beratungen eingebracht, wesentliche ihrer Anliegen sind im NZIA enthalten.
Dazu gehört die für die energieintensive Industrie wichtige Aufnahme von transformativen Industrieprozessen in den Anwendungsbereich. Das bedeutet, dass zum Beispiel Stahl- oder Zementproduzenten, die sich um eine Förderung ihrer Transformationsvorhaben hin zu klimafreundlicherer Produktion bewerben, ebenfalls von einer schnellen Antragsprüfung profitieren werden.
Außerdem sollen sogenannte Net Zero Valleys entstehen, die technologisches Clustering forcieren und Ansiedlungen erleichtern und so zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Standorts beitragen sollen.

Kriterien für Auftragsvergabe

Industriepolitisch besonders wertvoll ist die verpflichtende Anwendung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe sowie bei Teilen der Ausschreibungen im Bereich Erneuerbare Energien (EE). Damit wird die Nachfrage nach Netto-Null-Technologien gestärkt und ein Beitrag zu grünen Leitmärkten der Zukunft geleistet.
Bei zukünftigen EE-Ausschreibungen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz drauf achten, bei der Anwendung zusätzlicher Anforderungen die Balance zu wahren, damit der schnelle Zubau erneuerbarer Energien weiter gewährleistet bleibt.

In Kraft treten und nationale Umsetzung

Der NZIA ist als EU-Verordnung unmittelbar mit Inkrafttreten am 29. Juni 2024 anwendbar. Die Bundesregierung ist derzeit mit den Vorbereitungen für die nationale Durchführung des NZIA in Deutschland befasst.
Quelle: BMWK