Frist
Energielabel digital bestätigen
Verpflichtung ab 22.10.2024
Berlin, 15.10.2024. Seit April 2024 gibt es neue Anforderungen für Hersteller von Reifen und Elektrogeräten mit Energielabeln: Bis 22. Oktober 2024 sind sie dazu aufgerufen, ihre Unternehmensdaten mit einem qualifizierten elektronischen Siegel in der EPREL-Datenbank zu autorisieren.
Bei EPREL handelt es sich um eine von der Europäischen Union eingerichtete Datenbank gemäß der Verordnung 1369/2017/EU, die Informationen über energieverbrauchsrelevante Produkte sammelt, verwaltet und öffentlich zugänglich macht.
Bereits seit dem 1. Januar 2019 müssen Lieferanten von Geräten mit Energielabeln diese in der EPREL-Datenbank registrieren, ab Oktober dann elektronisch autorisiert.
Elektronisches Siegel in der EPREL-Datenbank
Der Implementing Act zur Verordnung vom April 2024 definiert eine weitere Anforderung: Es müssen „qualifizierte elektronische Siegel“ verwendet werden, um die Unversehrtheit und Herkunft der Unternehmensdaten sicherzustellen. Das elektronische Siegel ersetzt im digitalen Raum den traditionellen Firmenstempel und garantiert Verbrauchern damit die Korrektheit der Daten, auf die sie zugreifen.
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Quelle: D-Trust/Bundesdruckerei