Energieeffizienz

Energieeffizienzgesetz: EMAS oder ISO 50001

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab einem bestimmten Endenergieverbrauch Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen. Das neue Infoblatt des Umweltgutachterausschusses hilft bei der Entscheidung zwischen den beiden Optionen.
Am 18. November 2023 trat das neue Energieeffizienzgesetz zur Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Kraft. Es legt Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs entsprechend des Pariser Klimaabkommens fest, welches eine Minderung der Treibhausgasemissionen von 55 Prozent bis 2030 vorsieht. Neben den rund 12.400 betroffenen Unternehmen, fallen auch zahlreiche öffentliche Stellen und Rechenzentren unter die verpflichtende Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Das UGA-Infoblatt fasst die Bedingungen zusammen, unter welchen Organisationen die Verpflichtungen des Gesetzes umsetzen müssen und enthält grundlegende Begriffsdefinitionen. Es greift zusätzliche Anforderungen des EnEfG an Unternehmen, Rechenzentren und öffentliche Stellen auf, wie die Adressierung der Abwärmenutzung und -maßnahmen, die Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie deren Wirtschaftlichkeitsbewertung.
Eine kurze Gegenüberstellung von EMAS und ISO 50001 zeigt die wesentlichen Unterschiede auf, um die richtige Wahl des Managementsystems zu erleichtern. Dabei geht es auf den Scope des Managementsystems, Aufwand- und Kostenfaktoren, Prüf- und Compliance-Aspekte, sowie Nutzenfaktoren ein. Beispielsweise umfasst EMAS neben Energie und Treibhausgasemissionen, weitere zu berücksichtigende Umweltaspekte. Ähnlich geht EMAS mit dem Nachweis der Einhaltung des geltenden Umweltrechts über die Anforderungen und den Umfang der ISO 50001 hinaus. Der Aufwand von EMAS kann dadurch auf den ersten Blick größer erscheinen, der Nutzen ist jedoch auch umfassender. Während die ISO 50001 ein reines Managementsystemnorm ist, kann EMAS mit der Umwelterklärung dazu genutzt werden, um gesetzliche Berichtspflichten zu erfüllen.
Auf welches Managementsystem die Entscheidung fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Checkliste im Schlussteil des Infoblatts fasst anhand von fünf Fragen zusammen, wie Sie zu der richtigen Entscheidung gelangen. Eine Liste mit Links gibt gebündelten Zugang zu aktuellen weiterführenden Informationen.
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Quelle: UGA / IHK Bodensee-Oberschwaben