Rohstoffbeschaffung
EU-Kommission legt Critical Raw Materials Act vor
Berlin, 07.04.2023. Der am 16.03. vorgestellte Gesetzesvorschlag der EU-Kommission über kritische Rohstoffe („Critical Raw Materials Act“) zielt darauf ab, alle Stufen der europäischen Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe zu stärken.
Um die Versorgungssicherheit der EU bei kritischen Rohstoffen zu erhöhen, sollen Abbauprojekte für Rohstoffe in der EU erleichtert, Rohstoffpartnerschaften mit Nicht-EU-Ländern geschlossen und die Einfuhren der EU diversifiziert werden. Grundlage für die Reduzierung strategischer Abhängigkeiten gegenüber Nicht-EU-Ländern soll ein gestärktes Monitoring der EU von Rohstoffen sein. Zusätzlich soll die Versorgungssicherheit der EU durch eine gestärkte Kreislaufwirtschaft verbessert werden.
Benchmarks für eine Diversifizierung der Versorgung
Der Rechtsakt wird von einer Mitteilung begleitet, in der dargelegt wird, wie die EU ihr globales Engagement verstärken und Investitionen, Produktion und Handel mit zuverlässigen Partnern diversifizieren will. Unter anderem wird die Gründung eines Clubs für kritische Rohstoffe mit Partnern vorgeschlagen.
Die Liste der kritischen Rohstoffe sowie eine neue Liste strategischer Rohstoffe soll in den Rahmen der Verordnung einbezogen werden, um sie somit gesetzlich zu kodifizieren. Gleichzeitig werden in der Verordnung die folgenden Benchmarks für die Diversifizierung der EU-Versorgung bis 2030 festgelegt:
Die Liste der kritischen Rohstoffe sowie eine neue Liste strategischer Rohstoffe soll in den Rahmen der Verordnung einbezogen werden, um sie somit gesetzlich zu kodifizieren. Gleichzeitig werden in der Verordnung die folgenden Benchmarks für die Diversifizierung der EU-Versorgung bis 2030 festgelegt:
- Mindestens 10 % des Jahresverbrauchs der EU für die Gewinnung,
- Mindestens 40 % des Jahresverbrauchs der EU für die Verarbeitung,
- Mindestens 15 % des Jahresverbrauchs der EU für das Recycling,
- Nicht mehr als 65 % des Jahresverbrauchs der Union an jedem strategischen Rohstoff auf jeder relevanten Verarbeitungsstufe aus einem einzigen Drittland.
Verkürzte Genehmigungsverfahren
Des Weiteren wird ein neuer Rahmen für die Auswahl und Durchführung strategischer Projekte vorgeschlagen, die von gestrafften Genehmigungsverfahren (24 Monate für Abbaugenehmigungen bzw. je 12 Monate für Verarbeitungs- und Recyclinggenehmigungen) und günstigen Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln profitieren können. Strategische Projekte können auch in Drittländern entwickelt werden, zum gegenseitigen Nutzen der EU und unserer Partner. Darüber hinaus würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für alle kritischen Rohstoffprojekte eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, bei der Unternehmen alle Genehmigungen erhalten können, statt mit diversen Behörden kommunizieren zu müssen.
Kreislaufwirtschaft für sichere Lieferketten
In der Verordnung werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und der effizienten Nutzung der kritischen Rohstoffe vorgeschlagen, indem Wertschöpfungsketten für recycelte kritische Rohstoffe aufgebaut werden. So sollen beispielsweise Unternehmen und Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen aus Produkten und Abfällen, die kritische Rohstoffe enthalten, auf dem EU-Markt zu verbessern.
Um die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsketten zu gewährleisten, sieht der Rechtsakt die künftige Koordinierung der Vorräte an strategischen Rohstoffen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Bestimmte Großunternehmen müssen eine Prüfung ihrer Lieferketten durchführen, die einen Stresstest auf Unternehmensebene beinhaltet.
Um die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsketten zu gewährleisten, sieht der Rechtsakt die künftige Koordinierung der Vorräte an strategischen Rohstoffen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Bestimmte Großunternehmen müssen eine Prüfung ihrer Lieferketten durchführen, die einen Stresstest auf Unternehmensebene beinhaltet.
Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat über den Gesetzesvorschlag beraten.
Quelle: DIHK