BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024
Mit Schreiben vom 17. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht. Darin enthalten sind auch die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen). Diese gelten u.a. für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien, Gaststätten, Getränkehändler, Cafés und Konditoreien.