Steuerrecht

BZSt: Zuwendungsempfängerregister ist online

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in seiner Pressemitteilung vom 07. Februar 2024 informiert, dass das Zuwendungsempfängerregister online ist. Dieses bundesweit zentrale Register umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Hierzu gehören auch die ausländischen Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland, die das BZSt auf ihren Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Zur Aufnahme berechtigt sind diejenigen Körperschaften, die die deutschen Kriterien für die Berechtigung Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen.