Steuerrecht

BZSt: Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt ab November 2024 jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Natürliche Personen erhalten die Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätige zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.).
Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.