Steuerrecht

BMF: Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher

Mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung im Bereich Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher. Als Folge aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 8. Dezember 2018 – Az.: V R 4/18 und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 2022 – Az.: C-378/21 entsteht nunmehr in zwei Fällen keine Umsatzsteuer nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) mehr und eine Berichtigung der Rechnung hat nicht zu erfolgen.

Voraussetzungen dafür sind demnach:
  1. Der Unternehmer (auch Kleinunternehmer) hat eine Leistung (Lieferung und sonstige Leistung) tatsächlich ausgeführt und
  2. der Leistungsempfänger ist Endverbraucher (Nichtunternehmer oder Unternehmer, der die Leistung in seinem nichtunternehmerischen Bereich empfängt).

Die Grundsätze aus dem Schreiben sind in allen offenen Fällen anzuwenden.