Steuerrecht

Die Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für Industrie

Die Debatte um die Entlastung der Wirtschaft und hier insbesondere der Industrie ist beendet. Die Ampel hat sich darauf verständigt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken und den Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation zu streichen. 
Konkret wurde Folgendes beschlossen:
  • Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh.
  • Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
  • Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
  • Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen, und die Regelung wird inklusive Super-Cap für fünf Jahre verlängert.
  • Der Selbstbehalt berechnet sich aus dem EU-Allowances (EUA)-Preis für das Jahr 2022 in Höhe von 54,06 Euro und dem CO2-Emissionsfaktor in Höhe von 0,72 Tonnen Kohlendioxid pro Megawattstunde. Daraus ergeben sich für den Strombezug von einer Gigawattstunde CO2-Kosten in Höhe von 38.923,20 Euro als Selbstbehalt pro Anlage. Die zusätzliche Entlastung ist also gering.
  • Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2024.