Steurrecht
BFH: Keine Rechnungsberichtigung bei fehlendem Hinweis auf innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Mit Urteil vom 17. Juli 2024, Az.: XI R 35/22 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die nachträgliche Korrektur von Rechnungen im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Rückwirkung entfaltet. Das nachträgliche Erfüllen einer notwendigen Tatbestandsvoraussetzung ist keine Korrektur, sondern das erstmalige Ausstellen der vorausgesetzten Rechnung.