Steuerrecht

BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten ab 2024

Mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2024 Stellung genommen. Für ein Mittag- oder Abendessen sind jeweils 4,13 Euro und für ein Frühstück 2,17 Euro als Sachbezugswert anzusetzen. Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 10,43 Euro anzusetzen.