Steuerrecht

Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 angepassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass veröffentlicht. Neu in dem Schreiben: Die Freigrenze für Geschenke wurde zum 1. Januar 2024 von 35 € auf 50 € angehoben.