Über 35 Prozent der IHK-Mitglieder müssen keinen Beitrag zahlen, weil ihr Gewinn zu niedrig ist oder sie Existenzgründer sind. Diese Gruppen sind per Gesetz vom Beitrag freigestellt: Kleingewerbetreibende (KGT): Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Voraussetzung der Freistellung ist, dass ihr Jahresertrag die Grenze von 5.200,00 EUR nicht überschreitet.
Existenzgründer zahlen in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag, wenn sie erstmalig selbstständig tätig sind. In den beiden Jahren danach zahlen sie nur den Grundbeitrag – danach auch die Umlage. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen sind und dass ihr Jahresertrag die Grenze von 25.000,00 EUR nicht überschreitet.