Aus- und Weiterbildung

Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Nach § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz können sich Auszubildende das Ergebnis der Berufsschulleistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis ausweisen lassen.
Wünschen Sie das, ist ein schriftlicher Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB) erforderlich, den Sie spätestens zum letzten Prüfungsteil bzw. am letzten Prüfungstag dem Prüfungsausschuss oder der IHK-Cottbus vorlegen. Das Antragsformular ist von Ihnen und Ihrer zuständigen Berufsschule vollständig auszufüllen.
Liegt uns dieser Antrag nicht rechtzeitig vor, wird das Zeugnis ohne die Berufsschulnote ausgestellt.
Nachträglich eingereichte Anträge auf Ausstellung eines Zeugnisses mit Berufsschulnote sind kostenpflichtig und können nur bearbeitet werden, wenn das Originalzeugnis an uns zurückgegeben wurde.