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Pflichtinformationen nach DSGVO
Die IHK Cottbus ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. An dieser Stelle sind alle Informationspflichten zusammengefasst, die sich aus der DSGVO, des BDSG und des LDSG Brandenburg ergeben. Diese Informationen gelten daher über die Nutzung dieser Homepage hinaus, für alle Datenverarbeitungen welche die IHK Cottbus auf gesetzlicher oder vertraglicher oder sonst nach erklärter Einwilligung Betroffener vornimmt, insofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus
Die IHK Cottbus wird gemeinsam vertreten durch den Präsidenten Jens Warnken und den Hauptgeschäftsführer André Fritsche.
Goethestraße 1
03046 Cottbus
Die IHK Cottbus wird gemeinsam vertreten durch den Präsidenten Jens Warnken und den Hauptgeschäftsführer André Fritsche.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte für die IHK:
datarea GmbH
Meißner Straße 103
D-01445 Radebeul
datarea GmbH
Meißner Straße 103
D-01445 Radebeul
I. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK Cottbus einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
- Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
- Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
- Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
- Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKs
- Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
- Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Weitere gesetzliche Grundlagen ergeben sich aus Normen, mit denen der IHK hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß § 3a und § 10 IHK-Gesetz übertragen wurden, wie etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Gewerbeordnung (GewO). Die Auswahl der wichtigsten Gesetze finden Sie zu diesem Text unter "Weitere Informationen".
Ihre Daten werden zweckentsprechend auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO und auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 BbgDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO (Organisationsuntersuchungen und Geschäftsstatistiken) verarbeitet.
II. Woher stammen die Daten?
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Daten der Kammerzugehörigen zu verarbeiten. Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Rechtsform
- Firma
- Gründungsdatum
- Datum der Gewerbeanzeige (auch An- und Abmeldung)
- Wirtschaftszweig
- Wirtschaftszweigschwergewicht
- Bezieher IHK-Zeitschrift
- Datensperrkennzeichen
III. Welche Daten für welche Aufgabe?
1. gesetzliche Aufgaben
Diese Daten wurden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (z. B. Berufsbildung).
1.1 IHK-Beitrag
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
- Steuernummer
- Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge der Beitragsjahre
- Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken haben wir zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:
- Zum Soll gestellte, d.h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
- Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.
Unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK besteht.
1.2. Aufgaben im Bereich berufliche Bildung
Zur Aufgabenerfüllung im Bereich der beruflichen Bildung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.
1.2.1 Überwachung der Ausbildungsbetriebe
Weiterhin haben die wir gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
- Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
- Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
- aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
- Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
- aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (d. h. Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
- Beschwerden
- Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
1.2.2. Ausbildung, Umschulung und Vorbereitung zur Berufsausbildung
Gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Berufen nach dem BBiG. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie-und Handelskammer nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten, die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Für diese vorstehenden Zwecke werden Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. Es werden folgende Daten verarbeitet:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation,
- Datum des Abschlusses des Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages, Ausbildungsdauer oder Umschulungszeit, Dauer der Probezeit,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung oder der Umschulung,
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
- Prüfungsergebnisse und Noten sowie
- ggf. Gesundheitsdaten aus einer Erstuntersuchung, bei Rücktritt von einer Prüfung oder in Zusammenhang mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich.
Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung verarbeiten wir auch folgende Daten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum der zu Qualifizierenden,
- Anschrift der zu Qualifizierenden,
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss,
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung,
- Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages, Dauer, Dauer der Probezeit,
- Datum des Beginns der Einstiegsqualifizierung,
- Angabe zur Förderung nach § 54 a SGB III sowie
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Für die Organisation und der Durchführung von Prüfungen benötigen wir ergänzend folgende Daten und Angaben:
- Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit).
- Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
- Berichtsheft
- Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Prüfungsergebnisse und Prüfungsstücke
Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse ergänzend angeben. Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- statistische Daten an die Agentur für Arbeit,
- statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB),
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK,
- Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung sowie
- ggf. an andere IHKs oder Handwerkskammer zwecks Übernahme der Prüfung/Prüfungsfreistellung oder zur Durchführung der Prüfung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG. Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
Der eingetragene Ausbildungsvertrag wird zehn Jahre aufbewahrt. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr und die Niederschrift der Prüfungsergebnisse 50 Jahre nach Rechtskraft der Prüfungsentscheidung aufgehoben, um Bescheinigungen für die Rentenerklärung ausstellen zu können, insofern Sie nicht zuvor eine Löschung verlangen. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
1.2.3. Prüfer und Prüfungsaufsichten
Die Daten der Prüfer und Prüfungsaufsichten werden von der IHK benötigt und verarbeitet, um Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, i.V.m. §§ 39 ff. BBiG. Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
- an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
- ggfs. die Gewerkschaften zur Benennung von Prüfern
- ggfs. die Berufsschulen zur Benennung von Prüfern.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Gruppenarbeit haben Zugriff auf die Daten. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, dem Satzungsrecht der IHKs sowie aus steuerrechtlichen Vorgaben. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr und die Niederschrift der Prüfungsergebnisse 50 Jahre nach Rechtskraft der Prüfungsentscheidung, ggf. auch elektronisch, aufgehoben.
1.3. Konjunktur- und Wirtschaftsumfragen
Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft als gesetzlicher Auftrag der IHK-Organisation nach § 1 Abs. 1 IHKG setzt ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage im IHK-Bezirk, auf Landes- und auf Bundesebene voraus, etwa um die Beurteilung der konjunkturellen Lage der gewerblichen Wirtschaft zu ermöglichen. Die IHK benötigt diese Daten, um gegenüber der Politik eine Grundlage für die Beratung in wirtschaftsrelevanten Themen zu haben. Diese Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 9 Abs. 3 IHKG verarbeitet.
Um sicherzustellen, dass die Konjunkturaussagen auf einer repräsentativen Stichprobe basieren, ist es unerlässlich, den Rücklauf bei der IHK-Konjunkturumfrage zu verfolgen. Daher muss erfasst werden, welche Unternehmen geantwortet haben.
Die der IHK übermittelten personenbezogenen Daten werden sodann durch die IHK selbst - oder nach Übersendung an ihre Dienstleister durch diese - zur Auswertung der Umfrage anonymisiert zusammengefasst und nur aggregiert veröffentlicht. Die Veröffentlichung und Weitergabe der anonymisierten Daten an Dritte kann auch durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. für Aussagen über die bundesweite Wirtschaftsrelevante Entwicklungen erfolgen.
Änderungen in der Wirtschaftszweigklassifikation oder aus Verschiebung in der Wirtschaftsstruktur resultierende Veränderungen der Gewichtung der Umfragedaten machen regelmäßig die Rückrechnung der Ergebnisse notwendig, daher werden die Daten nach ihrer Anonymisierung nicht gelöscht. Diese Daten sind zudem regelmäßig dem Brandenburgischen Landesarchiv anzudienen.
1.4. Ehrenamtliche Tätigkeiten
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie der Satzungen der IHKs.
Darüber hinaus ist es üblich, dass während der Ausübung des Ehrenamtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Ausschuss, Vollversammlung etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt: Innerhalb der IHK an die Abteilung „Verwaltung“, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich sein sollte, sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte. Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Denn die IHK benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit abwickeln zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht an den Vollversammlungen, Ausschüssen etc. teilnehmen.
1.5. öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Mit dem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger werden die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet, um Ihren Antrag bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung die gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Ihre Kontaktdaten sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite, in der Kammerzeitung der IHK Cottbus sowie im Internet unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem darf die IHK Cottbus Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Beauftragung von Gutachten übermitteln.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
- Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht: Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 Sachverständigenordnung SVO der IHK Cottbus,
- Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung auf unserer Internetseite gem. Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der IHK Cottbus,
- Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet: Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung),
- Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen) Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- Auftragsverarbeiter der IHK Cottbus,
- Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2 SVO der IHK Cottbus,
- Abonnenten der Kammerzeitung „Forum“,
- Allgemeinheit mit Zugang zum Internet,
- Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen.
1.6. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Carnet ATA (CPD) und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Ihre Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und das jeweilige Außenwirtschaftsdokument auszustellen. Die IHK benötigt Ihre Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 IHKG sowie dem Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung mit seinen Anlagen vom 26. Juni 1990 (Istanbul Übereinkommen) bzw. dem Zollabkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 (A.T.A.-Abkommen) und dem „Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen“ bzw. dem Carnet-Vertrag zwischen DIHK und IHK sowie im Rahmen des Abschlusses einer Kautionsversicherung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrags Unterschriftsproben von Beschäftigten Ihres Unternehmens oder dritten Bevollmächtigten hinterlegt sein, gilt Folgendes:
Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrags Unterschriftsproben von Beschäftigten Ihres Unternehmens oder dritten Bevollmächtigten hinterlegt sein, gilt Folgendes:
Ihre Unterschriftsprobe wird zum Zweck der Aufgabenerfüllung gem. § 1 Abs. 3 IHKG und der Ausstellung eines Carnet ATA/CPD durch Ablage als Scan-Kopie ggfs. in einem Customer-Relationship-Management-System verarbeitet;
Sie sind in der Folge identifizierbar als Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens, der berechtigt ist, für dieses Unternehmen bei der IHK Anträge auf Ausstellung von Dokumenten für den Außenwirtschaftsverkehr zu stellen.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
- aus dem Carnet:
durch Übergabe des Carnets an deutsche und ausländische Zollstellen
falls erforderlich an Euler Hermes Deutschland (Niederlassung der Euler Hermes SA), regis-triert beim Amtsgericht Hamburg (https://www.eulerhermes.de/datenschutz.html)
falls erforderlich an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) als national bürgender Verband
an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
DIHK und International Chamber of Commerce (ICC) als internationale Dachorganisation erhalten anonymisierte statistische Daten zu den deutschlandweit ausgestellten Carnets:
- aus dem Kautionsvertrag falls erforderlich an Euler Hermes
- aus dem Ursprungszeugnis
an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
bei Nachprüfungsersuchen ausländischer Zollbehörden an den DIHK
an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
Sie sind in der Folge identifizierbar als Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens, der berechtigt ist, für dieses Unternehmen bei der IHK Anträge auf Ausstellung von Dokumenten für den Außenwirtschaftsverkehr zu stellen.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
- aus dem Carnet:
durch Übergabe des Carnets an deutsche und ausländische Zollstellen
falls erforderlich an Euler Hermes Deutschland (Niederlassung der Euler Hermes SA), regis-triert beim Amtsgericht Hamburg (https://www.eulerhermes.de/datenschutz.html)
falls erforderlich an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) als national bürgender Verband
an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
DIHK und International Chamber of Commerce (ICC) als internationale Dachorganisation erhalten anonymisierte statistische Daten zu den deutschlandweit ausgestellten Carnets:
- aus dem Kautionsvertrag falls erforderlich an Euler Hermes
- aus dem Ursprungszeugnis
an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
bei Nachprüfungsersuchen ausländischer Zollbehörden an den DIHK
an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
Der DIHK erhält anonymisierte statistische Daten zu den deutschlandweit ausgestellten Ursprungszeugnissen. Ihre personenbezogenen Daten erhalten Zollstellen auch in Drittländern durch Ihre Übergabe des Carnets. Die IHK bewahrt das Carnet ab Ablauf der Gültigkeit drei Jahre und drei Monate auf. Beim Ursprungszeugnis ergibt sich die Aufbewahrungsfrist aus dem Statut der IHK.
1.7. sonstige Antragsverfahren
Im Rahmen von sonstigen Antragsverfahren werden die Daten des Antragstellers gespeichert, wie sie im digitalen oder sonstigem Antrag bzw. Antragsformular erbeten werden. Die Auswahl der wichtigsten dieser Antragsverfahren, die sich aus auf IHK übertragenen, hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß § 3a und § 10 IHK-Gesetz ergeben, finden Sie zu diesem Text unter "Weitere Informationen".
1.8. Interne Verwaltungszwecke
Neben den oben angeführten Angaben hat die IHK Cottbus für ihre internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
- Zugang zur Kammer
- Zeitpunkt der letzten Änderung
- Identnummer
- Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
- Beitreibgemeinde
- Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Kammerwahlen
Diese Daten wurden von der IHK Cottbus selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht mit Ausnahme von für die Wahl zur Vollversammlung relevanten Daten.
2. Datenverarbeitungen auf vertraglicher Grundlage
Insofern die IHK Cottbus mit Dritten Verträge schließt, werden die spezifischen datenschutzrechtlichen Hinweise und Informationen bei Vertragsschluss mitgeteilt. Im Übrigen gelten die hier gemachten Hinweise, wie auch spezifischen Informationen für bestimmte, konkret benannte Verfahren.
2.1. Bewerbungsverfahren bei der IHK
Bewerberdaten werden von uns ausschließlich zum Zweck sowie im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens unter den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Die Daten sind nur den konkret mit diesem Verfahren betrauten Mitarbeitern zugänglich.
Voraussetzung für das Bewerbungsverfahren ist, dass die Bewerber uns ihre Bewerberdaten mitteilen. Notwendige Bewerberdaten sind in der jeweiligen Stellenanzeige bezeichnet. Dazu gehören grundsätzlich Angaben zur Person, Post- und Kontaktadressen sowie die zur Bewerbung gehörenden Unterlagen, wie Anschreiben, Lebenslauf sowie Zeugnisse oder andere Nachweise oder Referenzen. Außerdem ist es möglich, dass die Bewerber uns freiwillig zusätzliche Informationen mitteilen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO sowie § 26 BDSG verarbeiten wir die Daten der Bewerber zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, vorausgesetzt die Verarbeitung der Daten, wie beispielsweise im Rahmen von rechtlichen Verfahren, wird für uns erforderlich. Das gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, wie etwa Gesundheitsdaten, Schwerbehinderteneigenschaft oder ethnische Herkunft, welche wir nach Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. f DSGVO verarbeiten.
Die IHK Cottbus erbittet von ihren Bewerbern, die Bewerbungen per E-Mail zu übermitteln. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass E-Mails generell nicht verschlüsselt versendet werden und die Bewerber daher gegebenenfalls selbst für eine Verschlüsselung sorgen müssen. Deshalb ist es der IHK nicht möglich, Verantwortung für den Übertragungsweg der jeweiligen Bewerbung zwischen dem Absender und dem Empfänger, bzw. ihren Server, zu übernehmen.
Der IHK ist es möglich, alle ihr zur Verfügung gestellten Daten der Bewerber im Falle einer erfolgreichen Bewerbung für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterzuverarbeiten. Ist eine Bewerbung auf eine Stelle nicht erfolgreich, werden die Bewerberdaten gelöscht. Zieht ein Bewerber seine Bewerbung zurück, was jederzeit möglich ist, werden die Daten ebenfalls gelöscht.
Das Löschen der Daten erfolgt, vorbehaltlich eines berechtigten Widerrufs der Bewerber, nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten ab der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens und aller diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten. Dies dient dazu, damit wir mögliche Anschlussfragen zur jeweiligen Bewerbung beantworten sowie unseren Nachweispflichten aus dem Gleichbehandlungsgesetz genügen können. Sämtliche Rechnungen über mögliche Reisekostenerstattungen werden gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben archiviert.
Weitere Anforderungen an die Speicherung und Löschung können sich aus der Anwendung des brandenburgischen Archivgesetzes ergeben, welchem die IHK Cottbus unterliegt.
Mit der Datenübermittlung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, ohne welche das Verfahren nicht durchgeführt werden kann, erklären sich die jeweiligen Bewerber mit der Verarbeitung ihrer Daten zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens entsprechend dieser Datenschutzhinweise einverstanden.
2.2. Bewerberdatenbank AUVIT
In diese Datenbank werden auf Antrag und mit entsprechender Einwilligung online die Daten von Personen aufgenommen, die eine Berufsausbildungs- oder Praktikumsstelle suchen. Diese Daten sind ausschließlich den konkret mit dem Verfahren betrauten Mitarbeitern der IHK Cottbus zugänglich, welche die eingetragenen Auszubildenden damit gezielt auf freie Ausbildungsstellen aufmerksam machen können. Die IHK ist nach § 71 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die für die Berufsausbildung in den nichthandwerklichen Gewerbeberufen zuständige Stelle. Nur die von den Suchenden selbst in die Datenbank eingetragenen Angaben werden gespeichert. Sie werden weder an Ausbildungsbetriebe, noch an andere Dritte weitergeleitet, insofern nicht die IHK hierzu gesetzlich oder anderweitig rechtlich verpflichtet ist oder wird.
Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, spätestens nach Ablauf des Suchzeitraums werden die Daten des Suchenden für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf von weiteren sechs Monaten oder nach Eintragung eines abgeschlossenen Ausbildungsplatzes mit dem Suchenden in das Berufsausbildungsverzeichnis bei der IHK Cottbus nach § 34 BBiG werden die Daten gelöscht.Dies geschieht, sofern der Suchende nicht ausdrücklich sein Gesuch zur Eintragung in die Datenbank reaktiviert oder die IHK Cottbus sich eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehält, die gesetzlich erlaubt ist und über die sie den Suchenden vorab informiert.
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, einer Bezirksversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie der Satzungen der IHKs.
3. Übermittlung
Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche Stellen:
a) Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht.
b) Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten z. B. an Auslandshandelskammern übermittelt.
IV. Wo werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.
Die IHKs unterliegen als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem brandenburgischen Landesdatenschutzgesetz.
Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten.
Die IHKs unterliegen als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem brandenburgischen Landesdatenschutzgesetz.
Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten.
V. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Regelungen zu den Pflichten der IHKs, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und den Landesarchivgesetzen.
Regelungen zu den Pflichten der IHKs, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und den Landesarchivgesetzen.
VI. Betroffenenrechte
Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?
Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Kann ich Daten berichtigen oder löschen lassen?
Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHKs zur Übergabe an die Archive ab.
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten, etwa zum Zwecke der werblichen Ansprache durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese jederzeit kostenfrei und ohne Angabe von Gründen ändern oder gänzlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten, etwa zum Zwecke der werblichen Ansprache durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese jederzeit kostenfrei und ohne Angabe von Gründen ändern oder gänzlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Wir behalten uns jedoch vor, zu prüfen, ob die betreffende Datenverarbeitung auch auf gesetzlicher Grundlage zulässig oder sonstig rechtlich geboten ist (z.B. nach Art. 6 Abs. DSGVO, § 26 BDSG oder § 5 BbgDSG) und werden die Datenverarbeitung gegebenenfalls sodann nur auf dieser Grundlage fortführen.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, erreichen Sie uns über das Kontakt-Formular . Sie können sich alternativ auch direkt an den oben genannten Datenschutzbeauftragten der IHK Cottbus wenden.
Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
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Kontaktinformationen
Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus
E-Mail: datenschutz@cottbus.ihk.de
Goethestraße 1
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E-Mail: datenschutz@cottbus.ihk.de
Tel.: 0355 365 2321
Fax: 0355 3659 2321
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