CLP-Verordnung

Änderung der CLP-Verordnung

Rat der Europäischen Union hat im Oktober 2024 der Revision der CLP-Verordnung final zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union können die Änderungen voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.
Die CLP-Verordnung wird dabei in zwei Schritten überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen. Das reguläre Gesetzgebungsverfahren zur CLP-Verordnung passt den Verordnungstext entsprechend an.
Zusätzlich werden unter anderem die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe (Artikel 5) um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (sog. MOCS) erweitert. Zudem ergeben sich Änderungen an Vorgaben zur Kennzeichnung (u.a. Schriftgrößen, Faltetiketten, digitale Etiketten) und Werbung.
Ein offizieller Gesetzestext liegt derzeit (Stand November 2024) noch nicht vor. Die letzte Version aus dem EU-Parlament finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0296_DE.html