Aus- und Weiterbildung
Begabtenförderung berufliche Bildung - Weiterbildungsstipendium
Sie haben Ihren Ausbildungsberuf nach Prüfung durch unsere IHK mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen, sind noch nicht 25 Jahre jung oder besonders in Ihrem Unternehmen engagiert?
Dann ist das Weiterbildungsstipendium genau das Richtige für Sie. Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb von drei Jahren insgesamt 8.700 Euro an Fördergeldern für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. Sie tragen nur einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Weiterbildungsmaßnahme.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Es soll einen entsprechenden Anreiz geben und die Entscheidung für Ihre berufliche Karriere unterstützen.
Wer kann sich um Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Bewerben können sich alle, deren
1.
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Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Cottbus eingetragen war, und
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2.
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zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiatenprogramm noch nicht 25 Jahre jung sind (Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit, freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet).
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Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
1.
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Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden, oder |
2.
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Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen, oder |
3.
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Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
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Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z. B. Seminare im Bereich Buchhaltung, Controlling, Marketing,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (ehemals Aufstiegsfortbildung), z. B.: Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt,
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen, z. B. AEVO, Fremdsprachen, EDV, Kommunikations- und Präsentationstechniken, Konflikt- und Projektmanagement,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen.
Beachten Sie, Maßnahmen müssen immer vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Bereits vor Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium begonnene Weiterbildungen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Wo kann ich mich um Aufnahme ins Förderprogramm bewerben?
Wir informieren Sie. Ausbildungsabsolventen, die die Kriterien erfüllen, schreiben wir automatisch im August/September (Abschluss in der Sommerprüfung) und im Februar/März (Abschluss in der Winterprüfung) postalisch an.
Haben Sie Interesse am Förderprogramm, dann senden Sie uns den beiliegenden Registrierungsbogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) per Mail bis spätestens zum 31. Oktober des Jahres zurück. Liegt Ihr Berufsabschluss länger zurück, schreiben Sie uns eine Mail mit folgenden Daten:
- Name, Vorname
- private E-Mailadresse
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- PLZ, Ort, Straße
- Ausbildungsberuf, Prüfungsergebnis, Zeugnisdatum
- voraussichtlicher Beginn und die Dauer der geplanten Weiterbildung/des berufsbegleitenden Studiums
Der Förderzeitraum beginnt immer im Januar eines Jahres und dauert bis zum 31. Dezember drei voller Kalenderjahre.
Bewerbungsfristen:
Aufnahmetermin
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Frist für Interessenbekundung
(E-Mail-Kontaktaufnahme)
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Bewerbungsfrist
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1. Januar eines Jahres
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30. Oktober des Vorjahres
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30.November des Vorjahres
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Haben wir Ihren vollständig ausgefüllten Registrierungsbogen erhalten, nehmen wir Sie in das IBS-Portal der Stiftung SBB auf. Per Mail werden Sie informiert, Ihre persönlichen Daten zu vervollständigen. Im Dezember eines jeden Jahres informieren wir dann alle Bewerber über die Entscheidung, ob die Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist, oder nicht.