Neue BMU-Förderrichtlinie "Dekarbonisierung in der Industrie"
Energieintensiven Branchen, wie der Stahl-, Zement-, Kalk,- und Chemieindustrie soll dabei geholfen werden, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Klimaschutztechnologien umfangreich und dauerhaft zu reduzieren.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 458 KB).
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Konsortien von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie einer Branche angehören, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst wird und prozessbedingte Emissionen aufweist. Der Antragsteller muss Anlagen planen oder betreiben, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden. Zudem muss sich eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland befinden und die Umsetzung des Förderprojekts in Deutschland geplant sein.
Ansprechpartner für das Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).
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