Nr. 6306038
Bauleitplanung

Gemeinde Schenkendöbern, B-Plan Nr. 31 "Windparkt Schenkendöbern-Süd"


Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Cottbus bei Planungen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Sind Sie als Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken?
Die Anmerkungen der IHK zu den Vorhaben ergeben sich aus den Interessen der ortsansässigen Unternehmen. Um diese so genau wie möglich zu kennen, sollten sich betroffene Unternehmen mit einem entsprechenden Hinweis an ihre IHK wenden. Dies trifft beispielsweise bei geplanten Umnutzungen, Erweiterungen, baulichen Veränderungen oder Umsiedlungen des Firmenstandortes zu. Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK im Planverfahren berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Stadt / Gemeinde Gemeinde Schenkendöbern
Planbezeichnung B-Plan Nr. 31 “Windpark Schenkendöbern-Süd”
Lage Planzeichnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4397 KB)
Bauleitplan Begründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2981 KB)
Plananlass Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Ort der Einsichtnahme IHK Cottbus, Raum 115, nach Terminvereinbarung
Äußerungsfrist 31.12.2024
Hinweis:
Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune oder Regionalplanungsbehörde können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune oder die Bezirksregierung bzw. den Regionalverband Ruhr!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung und Regionalplanung sprechen Sie uns gerne an.