Beteiligen Sie sich!
Aktuelle Bebauungspläne
Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen: der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist.
Die IHKs nehmen den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft wahr und werden im Rahmen der Trägerbeteiligung gemäß §4 BauGB gehört. Dazu werden Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben abgegeben an welchen Sie sich mit Ihren Einwänden beteiligen können.
Zu folgenden Bebauungsplänen können Sie sich aktuell äußern: