Bauleitplanung
Stadt Cottbus, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus
Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Cottbus bei Planungen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Sind Sie als Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken?
Die Anmerkungen der IHK zu den Vorhaben ergeben sich aus den Interessen der ortsansässigen Unternehmen. Um diese so genau wie möglich zu kennen, sollten sich betroffene Unternehmen mit einem entsprechenden Hinweis an ihre IHK wenden. Dies trifft beispielsweise bei geplanten Umnutzungen, Erweiterungen, baulichen Veränderungen oder Umsiedlungen des Firmenstandortes zu. Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK im Planverfahren berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Stadt / Gemeinde | Stadt Cottbus |
Planbezeichnung | 20. Änderung des Flächennutzungsplanes |
Lage | Planzeichnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7207 KB) |
Bauleitplan | Begründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5926 KB) |
Plananlass | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ort der Einsichtnahme | IHK Cottbus, Raum 115, nach Terminvereinbarung |
Äußerungsfrist | 18.12.2024 |
Hinweis:
Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune oder Regionalplanungsbehörde können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune oder die Bezirksregierung bzw. den Regionalverband Ruhr!
Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune oder Regionalplanungsbehörde können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune oder die Bezirksregierung bzw. den Regionalverband Ruhr!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung und Regionalplanung sprechen Sie uns gerne an.