BAFA-Beratungsförderung für KMU bis 2026 möglich, auch mehrfach
Gegenstand der Richtlinie
Beratung von Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durch qualifizierte Beraterinnen und Berater
Förderart
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderumfang
Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3 500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in Brandenburg 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können nur online über die Antragsplattform BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung gestellt werden. Erforderlich ist nur die Eingabe Ihrer Firmendaten.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (IHK Cottbus für Mitglieder der IHK Cottbus) führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Alle Informationen zu der Förderung finden Sie hier: BAFA - Unternehmensberatung