Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Informationen zur Ausbildung
Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein zweijähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Im dritten Ausbildungsjahr kann die Ausbildung erweitert und zum/zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit weitergeführt werden.
Organisation der Ausbildung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Allgemeines zum Ausbildungsberuf | Änderungen zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsinhalt und Arbeitsgebiet Ausbildungsnachweis/Berichtsheft Berufsschule FAQ Ausbildung Verkürzung der Ausbildung Verlängerung der Ausbildung Zeugnisse |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Prüfung (Abschlussprüfung) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
Weitere Fragen zur Prüfung? | Ihre Ansprechpartner |